Online-Rechnungen - Teil I

DruckversionAls E-Mail versendenZum Magazin-Forum

In unserer vierteiligen Artikelreihe befassen wir uns eingehend mit dem richtigen Umgang mit Online-Rechnungen. Mit der Digitalisierung der Geschäftsprozesse ergibt sich eine Reihe von Herausforderungen für das Unternehmen. Hier geht es u. a. um rechtliche und steuerliche Aspekte, aber auch um die digitale Signatur und die Archivierung digitaler Rechnungen.

Der erste Teil der Serie geht auf die Sicherung des Vorsteuerabzugs und auf die rechtssichere Archivierung digitaler Rechungen ein.


Teil I: Der Vorsteuerabzug und das Problem der Archivierung

Es ist bequem, es spart Zeit, es ist weitgehend sicher – und Millionen Menschen weltweit tun es: Einkaufen im Internet. Doch was für Endverbraucher von Vorteil ist, gilt nicht automatisch auch für Geschäftsleute.

Rechnungen sind als Belege für die Buchhaltung fester Bestandteil des Geschäftsalltags. Bereits seit einigen Jahren werden sie auch zwischen Kaufleuten bevorzugt im Word- oder PDF-Format per E-Mail verschickt – vor allem dann, wenn Ein- und Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen zuvor via Internet getätigt wurden. Die Zustellung der Online-Rechnungen lohnt sich vor allem für den Versender, denn der spart dabei Papier, Tinte, Porto und – Zeit.

Sicherung des Vorsteuerabzugs

Was viele Empfänger jedoch nicht wissen: die wenigsten Online-Rechnungen entsprechen den hohen Anforderungen des Steuergesetzgebers. Will der Rechnungsempfänger, weil er als Kaufmann dazu berechtigt ist, die in der Rechnungssumme enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, kann ihm das Finanzamt dies verweigern. Denn nur eine Rechnung, die mit mindestens einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, berechtigt den Empfänger gemäß § 14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz zum Vorsteuerabzug. Ob es sich um eine wie vom Gesetzgeber vorgeschriebene Signatur handelt, und ob das Zertifikat derjenigen Stelle, die eine solche Signatur vergeben darf, gültig ist, muss der Empfänger eigenständig prüfen – und den Prüfvorgang protokollieren.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

  • Die Signatur muss geprüft und das Ergebnis der Prüfung dokumentiert werden.
  • Der Eingang der elektronischen Abrechnung, ihre Archivierung und ggf. Konvertierung sowie die weitere Verarbeitung muss protokolliert werden.
  • Das übermittelte, verschlüsselte Dokument muss im Originalzustand jederzeit überprüfbar sein.
  • Die verschlüsselte, die entschlüsselte Rechnung, sowie der Schlüssel zur Entschlüsselung und die Prüfprotokolle müssen GOBS-konform aufbewahrt werden.
Erfüllen Unternehmen diese Anforderungen nicht, hat der Fiskus das Recht, Vorsteuerabzüge aus Eingangsrechnungen vergangener Jahre zurückzufordern. Damit ist der Rechnungsempfänger praktisch gezwungen, ein elektronisches Archiv zu betreiben.

Problem der Archivierung

Das ist nicht ganz einfach, weshalb es gängige Praxis ist, die eingehenden Online-Rechnungen auszudrucken und zu behandeln wie andere Eingangsrechnungen und steuerrelevante Belege, die auf Papier auf dem traditionellen Postweg ins Unternehmen kommen. Zwar kann weiterhin eine Kopie für die Buchhaltung oder den Belegordner ausgedruckt werden - steuerlich relevant ist aber das elektronisch eingegangene Original. Das Original einer digital erstellten und versandten Rechnung muss seit Januar 2002, entsprechend der AO (Abgabenordnung) und den GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen), zusammen mit dem Ergebnis der Signaturüberprüfung und deren Protokollierung über die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren archiviert werden – also in digitaler Form.

Das Problem dabei: den gesetzlichen Vorschriften und technologischen Anforderungen der digitalen Langzeitspeicherung genügen in der Regel weder gängige E-Mail- noch Datei-Systeme - zur rechtskonformen Aufbewahrung von Dokumenten sind diese auf Dauer deshalb nur bedingt geeignet. Unternehmen müssen also ihre EDV an die umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen anpassen, um auch in Zukunft einen Vorsteuerabzug aus elektronisch übermittelten Rechnungen geltend machen zu können.

Jeder Kaufmann sollte angesichts der hohen Überprüfungs- und Archivierungsanforderungen, denen er als Empfänger von Online-Rechnungen nachkommen muss, sorgsam überlegen, ob er die Zustellung digitaler Rechnungen als E-Mail-Anhänge von seinen Lieferanten akzeptiert. Schließlich muss er damit rechnen, dass das Finanzamt den Abzug der Vorsteuer aus Online-Rechnungen nicht akzeptiert. Das kann passieren, wenn die Identität des Absenders nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann oder auch, weil der Rechnungsempfänger das vorgeschriebene Prüf- und Archivierungsprocedere nicht eingehalten hat. Im schlimmsten Fall drohen dann Rückforderungen über mehrere Jahre hinweg – und das kann mitunter die Liquidität eines Unternehmens gefährden.

Technische Hilfsmittel für die Archivierung

Wer als Kaufmann also die Vorteile des elektronischen Geschäftsverkehrs ohne Sorge vor Folgeschäden für sich nutzen möchte, sollte in ein rechtskonformes elektronisches Archivsystem investieren. Voraussetzung dafür, dass sich diese Investition rechnen wird, ist ein Konzept, das als Basis für die Auswahl einer solchen Lösung dient. Denn ein DMS- oder Archivierungssystem sollte nicht nur den gesetzlichen Vorschriften standhalten – es muss vor allem einfach in der Handhabung sein, nur dann stimmt letztlich das Preis-/ Leistungsverhältnis. Und nur dann, wenn es auch richtig und regelmäßig eingesetzt wird, erfüllt es seinen wichtigsten Zweck: steuerrelevante Daten vor einem unbeabsichtigten Datenverlust, einer Datenbeschädigung oder einer Veränderung der Daten durch Dritte zu schützen.

Wem der richtige Umgang mit Online-Rechnungen doch zu aufwändig oder kompliziert erscheint und wer gegenwärtig nicht in den Aufbau eines digitalen Archivs investieren will, sollte mit seinen Lieferanten schriftlich die Zustellung der steuerrelevanten Originalrechnungen per Post vereinbaren.

Denn eines ist sicher: es wird noch einige Zeit dauern, bis alle, die das Internet für Geschäfte zwischen Kaufleuten (B2B-Commerce) nutzen, über die vorgeschriebene qualifizierte digitale Signatur und rechtskonforme Archive verfügen.

Im zweiten Teil der Artikelreihe erfahren Sie nächste Woche, wie Sie feststellen können, ob der Absender über eine qualifizierte digitale Signatur und ein gültiges Zertifikat verfügt und, wie Sie das Prüfergebnis rechtskonform dokumentieren können.

Mit freundlicher Unterstützung der PRO:FIT Wirtschaftszeitung des Südkurier Medienhaus.

08/2007, Marc Weyhing



Marc Weyhing ist Mitinhaber des auf Informations- und Dokumenten-Management sowie die Digitale Betriebsprüfung spezialisierten Beratungsunternehmens poolworxx und berät als unabhängiger Technologiecoach zu Fragen beim Einsatz moderner IT-Werkzeuge.


Kommentare zu diesem Beitrag 


Schreiben Sie einen Kommentar zu diesem Beitrag

Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nichts und bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter.
Ihre E-Mail Adresse:  
RSS-Feed: Alle News aktuellUnsere News auf Ihrer Website

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Online-Rechnungen - Teil II
Will man die Rechtssicherheit von Geschäftsprozessen beurteilen, so kommt der Gültigkeit der digitalen Signatur eine wesentliche Rolle zu. Nur wie lässt sich diese sicher überprüfen?
ERP Trend Report 2007
Die Unternehmensbefragung zeigt den aktuellen Stand des Einsatzes von ERP-Systemen in Deutschland. Schwerpunktthemen sind das Investitionsverhalten und die Wechselbereitschaft der Anwender sowie die Anforderungen an die zukünftige ERP-Generation...
Datenmanagement und Geschäftsprozesse: Mit- oder nebeneinander?
Datenmanagement als Bindeglied zwischen Hardware und Business-Applikationen ist das Thema der jüngsten Trendstudie von Lünendonk und Network Appliance. Nur eine Frage der Technik oder doch Schlüsseltechnologie für effiziente Geschäftsprozesse?
SOA als Baukasten-Prinzip - Schluss mit dem Software-Dogma
Mittels "Service-orientierter Architekturen" profitieren Unternehmen heute einfacher denn je von den Vorteilen einer individuellen Software-Lösung, ohne auf Standardsoftware verzichten zu müssen...
Unternehmenskunden gefragt: Anbieter von BI-Software gehen stärker auf ihre Kunden zu
Nur jedes vierte deutsche Unternehmen mit mehr als 50 Mitabeitern setzt Business-Intelligence-Software ein. Die Softwareanbieter reagieren, indem sie mit neuen Werkzeugen stärker auf die Anforderungen ihrer Kunden eingehen...

Beiträge aus anderen Themenbereichen

Praxis: Neue, mehrsprachige Konzernwebsite – von Livelink WCMS auf RedDot
Im Zuge der Ausgliederung aus dem MAN-Konzern suchte die manroland AG ein CMS und einen erfahrenen Dienstleister für die Umsetzung ihrer neuen, internationalen Webpräsenz. edicos überzeugte mit tiefgehender CMS-Expertise...
CRM Service - Strategischer Erfolgsfaktor mit hohen Nettorenditen
Aufgrund hoher Nettorenditen sind exzellente After-Sales-Services für den Maschinen- und Anlagenbau ein strategischer Erfolgsfaktor im globalen Wettbewerb...
PDF/A – ein Format mit vielen Vorteilen
PDF/A ist ein ISO-standardisiertes Format für die Langzeitarchivierung von PDF-Dokumenten. Es sorgt nicht nur für die langfristige Lesbarkeit von Dokumenten, sondern ist der Schlüssel für viele Herausforderungen...

Sponsored Links

Paare
Das Content Management PortalDas Dokumenten Management PortalDas IT-Security PortalDas Customer Relationship Management PortalDas E-Commerce PortalDas Enterprise Resource Planning PortalPortal für VoIP und mobile KommunikationDas Magazin für IT im KrankenhausDas Verzeichnis für IT-Profis
homeimpressumerklärung zum datenschutz - privacy policykontaktwerbung

Schnellsuche




Unser Partner


Beiträge von DOK in unserem Magazin:
Integrierter Dokumentenschutz macht Kollaborationsprozesse sicherer
Handlungsbedarf bei prozessorientierter Organisationsentwicklung



Aktueller Buchtipp


Limited oder Unternehmensgesellschaft